Welche Feuerwerke sind wann erlaubt?

20150723_Roland_Altmann_7001053Kategorie 1 – genehmigungsfreies Feuerwerk ganzährig (für innen und außen)
ganzjährig erhältlich (ab 12 Jahre)
Beispiel: Kinderfeuerwerk, Sternenwerfer

Kategorie 2 – mit Ausnahmegenehmigung ganzjährig
(ab 18 Jahre) erhältlich
Beispiel: Silvesterfeuerwerk

Kategorie 4 – Großfeuerwerk (nur mit Befähigungsschein)

 

Formular zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Ausnahmeantragformular

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