Feuerwehr und Feuerwerk

Eine Verbindung beider herzustellen wäre denkbar einfach: Die einen zünden etwas gewollt an und die anderen löschen es. Tatsächlich ist es für einen Feuerwerker ein beruhigendes Gefühl, wenn bei seiner Arbeit „Floriansjünger“ in der Nähe sind. Denn Funkenfluzg, Windböen in Verbindung mit trockenerm Gras sind beste Voraussetzungen für den Feuerteufel.

Bei Großfeuerwerken müssen seitens des Pyrotechnikers in puncto Brand- und Unfallschutz eine Menge Auflagen erfüllt werden. Diese beinhalten unter anderem Sicherheitsabstände zu den Zuschauern je nach Kalibergröße, Explosivmenge netto, Steighöhe und Effektstreuung. Abstandseinhaltung zu Wald und Flur, Häusern, Tankstellen etc… Bereitstellen eigener Löschmittel (Feuerlöscher, Wassereimer, Feuerpatschen).

Die Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt München mit Planskizzen, Lageplan, Abschussplan „Zeitfenster“, Anlass usw. ist keine behördliche Schikane, sondern für alle Beteiligten eine Gewähr des ordentlichen Ablaufes eines Feuerwerkes ohne böse Überraschungen. Beinhaltet dieses u. a. die Verständigung des Luftfahrtbundesamtes und die Benachrichtigung der zuständigen örtlichen Feuerwehr und Polizei. Mit den beiden Letztgenannten wird Tage vor dem Abbrand eine sogenannte Lagebesprechung abgehalten. Kurz vor dem Zünden, wenn unsere Absperrposten per Funk oder Lichtzeichen ihr OK (d. h. es befinden sich keine Fremdpersonen im Sicherheitsbereich) geben, die Anspannung am Höhepunkt ist, das Ritual des wortlosen Zunickens oder Schulterklopfens vor dem Zünden in Verbindung mit aller Hoffnung trotz aller Vorbereitung doch keine Feuerwehr zu brauchen, dann ist es trotzdem beruhigend zu wissen, „sie“ sind da.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert